Lieber Besucher,
wir heißen Sie herzlich Willkommen bei der Fa. Frischhut GmbH & Co. KG! Bei Ihrer Betriebsbesichtigung werden Sie die Produktionsprozesse in den Standorten Pfarrkirchen und Neumarkt Sankt-Veit hautnah miterleben.
Ihre persönliche Sicherheit ist uns ein großes Anliegen, daher bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:
Für die Betriebsbesichtigung bringen Sie, wenn vorhanden, am besten Ihre eigenen Sicherheitsschuhe mit. Falls Sie keine haben, tragen Sie festes Schuhwerk und schmutzunempfindliche Kleidung. Die von uns zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung ist während der Betriebsbesichtigung zu tragen (Mantel, Weste, Helm, Gehörschutz, Schutzbrille).
Am Werksgelände ist der Aufenthalt nur auf gekennzeichneten Wegen gestattet, welche von der Betriebsbesichtigung betroffen sind. Bleiben Sie immer bei Ihrem Ansprechpartner/Gruppe und verlassen Sie niemals die vorgegebenen Besucherwege.
Anweisungen Ihres Ansprechpartners oder von Betriebsangehörigen sind unverzüglich zu befolgen. Auftretende Verletzungen oder Sachbeschädigungen sind sofort ihrem Betreuer zu melden.
Trittsicherheit und zügiges Vorwärtskommen sind Grundvoraussetzungen an der Teilnahme. Für Menschen mit Gehbehinderung oder Herzschrittmacher ist daher die Betriebsbesichtigung ungeeignet.
Halten Sie sich stets in angemessener Entfernung von Arbeitsvorgängen fern, bei denen feuerflüssiges Material frei wird.
Auf dem Betriebsgelände herrscht teilweise reger Fahrzeugverkehr (LKWs, Stapler). Stapler sind mit Warnlichtern ausgestattet, diese müssen mit besonderer Vorsicht beachtet werden.
Das Betreten des Werksgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass unsere Anlagen trotz Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen Gefahren aufweisen und verpflichtet sich zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht. Der Besucher verpflichtet sich daher, an die FRISCHHUT GmbH & Co. KG keine, wie immer gearteten Ansprüche aus Sach- oder Personenschäden zu stellen, welche ihm während des Werksbesuchs passieren sollten.
Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Video- und Tonaufnahmen ist untersagt. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Telefonieren während der Betriebsbesichtigung verboten.
Die Veröffentlichung des Gesehenen oder Gehörten ist nur nach schriftlicher Zustimmung von der FRISCHHUT GmbH & Co. KG gestattet.